Jahreshauptversammlung
Der VfL Buchloe lädt herzlich zur
Jahreshauptversammlung
am 31.Mai 2017
um 20.00 Uhr
im Gasthof Eichel in Buchloe ein.
Tagesordnung JHV am 31.5.17:
- Begrüßung und Eröffnung
- Bericht des Vorsitzenden
- Finanzbericht des Schatzmeisters
- Aussprache zu den Berichten
- Revisionsbericht
- Entlastung der Vorstandschaft
- Neuwahl der Vorstandschaft
- Ergänzung der Vereinssatzung und Abstimmung (sh. Nachspann)
- Ehrungen
- Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich mit Begründung, bis zum 21.05.2017 eingehend, an folgende Adresse zu senden:
VfL Buchloe, Am Bad 4, 86807 Buchloe oder info@vfl-buchloe.de
Später eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden
Satzungsergänzung:
- 16 Datenschutz
(1) Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) und aus der Mitgliedschaft in dessen zuständigen Sportfachverbänden ergeben, werden im Verein unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern digital gespeichert: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse, Geburtsdatum, Bankverbindung, Abteilungszugehörigkeit, Eintrittsdatum und sportliche Ehrungen.
Die digitale Erfassung der Daten erfolgt mit Eintritt des Mitglieds zustimmen.
(2) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.
(3) Als Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung folgende Daten seiner Mitglieder an den BLSV zu melden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Sportartenzugehörigkeit. Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken des BLSV. Soweit sich aus dem Betreiben bestimmter Sportarten im Verein eine Zuordnung zu bestimmten Sportfachverbänden ergibt, werden diesen für deren Verwaltungs- und Organisationszwecke bzw. zur Durchführung des Wettkampfbetriebes die erforderlichen Daten betroffener Vereinsmitglieder zur Verfügung gestellt.
(4) Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.
(5) Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten, soweit sie die Kassengeschäfte betreffen, entsprechend der steuerrechtlich bestimmten Fristen aufbewahrt.
(6) Durch die Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder (bzw. die gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen) der Fertigung sowie ebenso der Veröffentlichung von Bildern in Print- und Telemedien, sowie elektronischen Medien (Internet) zu. Die Eigentumsrechte an den Bildern bleiben bei dem Verein. Eine unerlaubte Vervielfältigung ist untersagt.